Landgericht Mannheim gibt in 1. Instanz Unterlassungsklage von Motorola Solutions statt, die der Hytera GmbH untersagt, patentrechtsverletzende Produkte anzubieten und auszuliefern. Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Rückrufaktion und Vernichtung von patentrechtsverletzenden Produkten angeordnet;
Schadensersatzpflicht von Hytera GmbH festgestellt.
CHICAGO – 17. Juli 2018 – Motorola Solutions, Inc. (NYSE: MSI) gab heute bekannt, dass das Unternehmen seine Patentrechtsverletzungsklage gegen die Hytera Mobilfunk GmbH, Bad Münder, Deutschland („Hytera GmbH“), das deutsche Tochterunternehmen der Hytera Communications Corporation Limited (SHE: 002583), Shenzhen, China, die am 24. Juli 2017 vor dem Landgericht Mannheim in Deutschland („LG Mannheim“) eingereicht wurde, gewonnen hat. Das Landgericht Mannheim hat in 1. Instanz entschieden, dass die Hytera GmbH das Motorola Solutions Patent EP 1 139 562 B1 verletzt. Das Patent bezieht sich auf die Technologie, welche die Audioqualität in Handfunkgeräten und Fahrzeugfunkgeräten verbessert. Die patentierte Technologie ermöglicht ein verbessertes Hörerlebnis und eine erweiterte Audiosicherheit durch eine größere Rauschunterdrückung bei der Funklautsprecherübertragung.
Als ein Ergebnis der Entscheidung des Landgerichts Mannheim, dass die Hytera GmbH das Patent von Motorola Solutions verletzt, hat es eine Unterlassungsanordnung gegen die Hytera GmbH erlassen, welche die Nutzung, den Verkauf, den Import oder die Auslieferung der patentrechtsverletzenden Produkte in Deutschland untersagt. Das Landgericht Mannheim hat auch den Rückruf und die Vernichtung von patentrechtsverletzenden Produkten, die bereits von der Hytera GmbH in Deutschland verkauft wurden, angeordnet und die Verpflichtung der Hytera GmbH zur Zahlung von Schadensersatz festgestellt. Dieses Urteil ist die erste Entscheidung gegen die Hytera GmbH in Bezug auf das Patent EP 1 139 562 B1, welches Motorola Solutions bis zu diesem Zeitpunkt weltweit gegen Hytera noch nicht geltend gemacht hat. Obwohl die Hytera GmbH gegen das Urteil Berufung einlegen kann, ist es gegen Stellung einer Sicherheit durch Motorola Solutions bereits vorläufig vollstreckbar. Diese Sicherheit wird sehr kurzfristig gestellt.
„Der heutige Erfolg markiert einen weiteren Meilenstein in unseren globalen Bemühungen, Hytera für seine Verletzung unserer Patente zur Rechenschaft zu ziehen und die Integrität unseres geistigen Eigentums zu bewahren“, so Mark Hacker, Leiter der globalen Rechtsabteilung und Chief Administrative Officer von Motorola Solutions. „Bedeutsam ist, dass das Landgericht Mannheim nicht nur angeordnet hat, dass die Hytera GmbH den Verkauf der patentrechtsverletzenden Produkte in Deutschland einstellen muss, sondern dass bereits verkaufte Produkte zurückzugerufen und vernichtet werden müssen.“
Mark Hacker weiter: „Motorola Solutions ist der weltweit führende Anbieter von Funkausrüstung und -systemen. Innovation ist ein Kernbestandteil unserer langen erfolgreichen Unternehmensgeschichte in einer sich stetig weiterentwickelnden Branche. Wir sind stolz auf unser wachsendes und branchenweit führendes Portfolio aus etwa 5.000 Patenten. Die Patentrechtsverletzung durch Hytera schafft unfaire Wettbewerbsbedingungen und bedroht die branchenweite Innovationskraft. Die heutige Entscheidung ist ein weiterer Schritt in unseren kontinuierlichen weltweiten Bestrebungen, dem patentrechtsverletzenden Verhalten von Hytera Einhalt zu gebieten. Wir werden auch weiterhin alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um das illegale Handeln von Hytera zu unterbinden und unser geistiges Eigentum zu schützen.“
Weitere Informationen zu den rechtlichen Schritten von Motorola Solutions gegen Hytera finden Sie hier: https://newsroom.motorolasolutions.com/presskits/hyteralitigation.htm.
Zukunftsbezogene Aussagen
Die vorliegende Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsbezogene Aussagen, darunter solche zu Erwartungen im Hinblick auf die von Motorola Solutions, Inc. eingeleiteten Klageverfahren sowie deren Ausgang, sofern sie für die Gesellschaft erfolgreich verlaufen. Naturgemäß sind zukunftsbezogene Aussagen mit Risiken und Unwägbarkeiten behaftet, weil sie sich auf künftige Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten werden oder eintreten können, sich jedoch dem Einfluss von Motorola Solutions, Inc. und den Führungskräften der Gesellschaft entziehen. In Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren, einschließlich derer, die Gegenstand dieser Pressemitteilung sind, können die tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsbezogenen Aussagen genannten Ergebnissen abweichen.
Rückrufaktion und Vernichtung von patentrechtsverletzenden Produkten angeordnet;
Schadensersatzpflicht von Hytera GmbH festgestellt.
CHICAGO – 17. Juli 2018 – Motorola Solutions, Inc. (NYSE: MSI) gab heute bekannt, dass das Unternehmen seine Patentrechtsverletzungsklage gegen die Hytera Mobilfunk GmbH, Bad Münder, Deutschland („Hytera GmbH“), das deutsche Tochterunternehmen der Hytera Communications Corporation Limited (SHE: 002583), Shenzhen, China, die am 24. Juli 2017 vor dem Landgericht Mannheim in Deutschland („LG Mannheim“) eingereicht wurde, gewonnen hat. Das Landgericht Mannheim hat in 1. Instanz entschieden, dass die Hytera GmbH das Motorola Solutions Patent EP 1 139 562 B1 verletzt. Das Patent bezieht sich auf die Technologie, welche die Audioqualität in Handfunkgeräten und Fahrzeugfunkgeräten verbessert. Die patentierte Technologie ermöglicht ein verbessertes Hörerlebnis und eine erweiterte Audiosicherheit durch eine größere Rauschunterdrückung bei der Funklautsprecherübertragung.
Als ein Ergebnis der Entscheidung des Landgerichts Mannheim, dass die Hytera GmbH das Patent von Motorola Solutions verletzt, hat es eine Unterlassungsanordnung gegen die Hytera GmbH erlassen, welche die Nutzung, den Verkauf, den Import oder die Auslieferung der patentrechtsverletzenden Produkte in Deutschland untersagt. Das Landgericht Mannheim hat auch den Rückruf und die Vernichtung von patentrechtsverletzenden Produkten, die bereits von der Hytera GmbH in Deutschland verkauft wurden, angeordnet und die Verpflichtung der Hytera GmbH zur Zahlung von Schadensersatz festgestellt. Dieses Urteil ist die erste Entscheidung gegen die Hytera GmbH in Bezug auf das Patent EP 1 139 562 B1, welches Motorola Solutions bis zu diesem Zeitpunkt weltweit gegen Hytera noch nicht geltend gemacht hat. Obwohl die Hytera GmbH gegen das Urteil Berufung einlegen kann, ist es gegen Stellung einer Sicherheit durch Motorola Solutions bereits vorläufig vollstreckbar. Diese Sicherheit wird sehr kurzfristig gestellt.
„Der heutige Erfolg markiert einen weiteren Meilenstein in unseren globalen Bemühungen, Hytera für seine Verletzung unserer Patente zur Rechenschaft zu ziehen und die Integrität unseres geistigen Eigentums zu bewahren“, so Mark Hacker, Leiter der globalen Rechtsabteilung und Chief Administrative Officer von Motorola Solutions. „Bedeutsam ist, dass das Landgericht Mannheim nicht nur angeordnet hat, dass die Hytera GmbH den Verkauf der patentrechtsverletzenden Produkte in Deutschland einstellen muss, sondern dass bereits verkaufte Produkte zurückzugerufen und vernichtet werden müssen.“
Mark Hacker weiter: „Motorola Solutions ist der weltweit führende Anbieter von Funkausrüstung und -systemen. Innovation ist ein Kernbestandteil unserer langen erfolgreichen Unternehmensgeschichte in einer sich stetig weiterentwickelnden Branche. Wir sind stolz auf unser wachsendes und branchenweit führendes Portfolio aus etwa 5.000 Patenten. Die Patentrechtsverletzung durch Hytera schafft unfaire Wettbewerbsbedingungen und bedroht die branchenweite Innovationskraft. Die heutige Entscheidung ist ein weiterer Schritt in unseren kontinuierlichen weltweiten Bestrebungen, dem patentrechtsverletzenden Verhalten von Hytera Einhalt zu gebieten. Wir werden auch weiterhin alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um das illegale Handeln von Hytera zu unterbinden und unser geistiges Eigentum zu schützen.“
Weitere Informationen zu den rechtlichen Schritten von Motorola Solutions gegen Hytera finden Sie hier: https://newsroom.motorolasolutions.com/presskits/hyteralitigation.htm.
Zukunftsbezogene Aussagen
Die vorliegende Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsbezogene Aussagen, darunter solche zu Erwartungen im Hinblick auf die von Motorola Solutions, Inc. eingeleiteten Klageverfahren sowie deren Ausgang, sofern sie für die Gesellschaft erfolgreich verlaufen. Naturgemäß sind zukunftsbezogene Aussagen mit Risiken und Unwägbarkeiten behaftet, weil sie sich auf künftige Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten werden oder eintreten können, sich jedoch dem Einfluss von Motorola Solutions, Inc. und den Führungskräften der Gesellschaft entziehen. In Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren, einschließlich derer, die Gegenstand dieser Pressemitteilung sind, können die tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsbezogenen Aussagen genannten Ergebnissen abweichen.